Am 29. November 2015 wird zwischen 8 und 18 Uhr der Wiesbadener Ausländerbeirat für die kommenden fünf Jahre gewählt. Er besteht aus 31 Mitgliedern. In diesem Jahr treten 131 Kandidaten auf zehn Listen an. Es gibt Kandidaten, die sich eigens für die Wahl in einer sogenannten Liste zusammenfinden. Es gibt aber auch Listen, die einen Verein oder eine ethnische Gruppe vertreten. 48000 Menschen sind in Wiesbaden wahlberechtigt.
Was macht der Beirat?
Der Beirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner und berät Magistrat, Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Er hat ein Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Der Vorsitzende hat einen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung und Rederecht zu allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Derzeit wird an einer Satzung gearbeitet, die rechtlich verbindlich regelt, welche Befugnisse das beratende Gremium hat.
Wer kann wählen?
Wählen kann jeder Ausländer, der mindestens 18 Jahre alt ist, am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Kommune beziehungsweise Landkreis mit Hauptwohnsitz gemeldet und im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Sowie Asylbewerber, die seit mehr als drei Monaten in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Nicht wählen dürfen Personen, die neben der ausländischen auch noch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (Doppelstaatler) sowie Eingebürgerte.
Wie wähle ich?
Auf der Wahlbenachrichtigungskarte steht, wo das jeweilige Wahllokal ist. Die Wahlbenachrichtigungskarte und ein gültiger Pass müssen mitgebracht werden. Es sind 31 Stimmen zu verteilen, jede Person kann bis zu drei Stimmen erhalten. Alternativ kann auch eine Liste angekreuzt werden: In diesem Fall werden Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Benennung so lange eine weitere Stimme zugerechnet, bis alle Stimmen verbraucht sind. Es kann auch nur in der Kopfleiste ein Kreuz gemacht werden, ohne Stimmen an Personen zu vergeben. Das hat zur Folge, dass jede Person in der Reihenfolge des Wahlvorschlags so lange jeweils eine Stimme erhält, bis alle 31 Stimmen vergeben oder jeder Person des Wahlvorschlags drei Stimmen zugeteilt sind. In diesem Fall können Bewerber auch gestrichen werden, diesen Personen werden dann keine Stimmen zugeteilt.
Briefwahl möglich
Bei dieser Ausländerbeiratswahl ist zum ersten Mal eine Briefwahl möglich – aber nur auf Antrag bis zum 27. November, 13 Uhr. Briefwahlunterlagen können schriftlich, persönlich (nicht telefonisch) oder online beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können in der Briefwahlausgabestelle auch persönlich abgeholt werden. Dort kann auch direkt gewählt werden (Adresse siehe unten). Wer erkrankt oder sonst nicht in der Lage ist, kann dazu auch eine Person mit der Abholung beauftragen (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht und muss schriftlich erklären, dass er für höchstens vier Personen tätig wird.
Öffnungszeiten des Wahlbüros
Das Wahlbüro befindet sich in der Bleichstraße 3, 4. Stock, Zimmer 403, 404, 412. Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr. Unter www.wiesbaden.de/wahlen ist auch ein Online-Briefwahlantrag eingestellt.